Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Aufgaben der Zentralstelle für Agrardokumentation
und -information (ZADI)

(1) Der Bund und die Länder bereiten die von ihnen angebotenen Informationen nach den vom Koordinierungsausschuss beschlossenen Regeln und Methoden auf.

(2) Für Informationsdienstleistungen an Dritte sind Entgelte zu erheben. Das Nähere wird durch eine Entgeltordnung geregelt.

(3) Die ZADI übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung für das FIS-ELF folgende Aufgaben:

  1. Geschäftsführung des Koordinierungsausschusses,
  2. Koordinierung der nationalen Dokumentation mit internationalen Informationsangeboten,
  3. Erarbeitung von Vorschlägen für den Koordinierungsausschuss zur Definition von Standards und Schnittstellen im Bereich der gemeinsamen Dokumentation, Information und Informationsverarbeitung von Bund und Ländern.